Polizei, handlungsfähig und bürgernah

Dr. Hans-Jürgen Scharfenberg

Nachdem der damalige Innenminister Schönbohm bereits 2002 eine Polizeireform durchgeführt hatte, schob nach der Landtagswahl 2009 Rainer Speer, der vom Finanzressort in das Innenministerium gewechselt war, eine weitere Polizeistrukturreform an. Begründet wurde dieses Vorhaben mit der schwierigen Situation des Landeshaushaltes und mit dem prognostizierten Bevölkerungsrückgang.

Als wichtigste Maßnahme zur Konsolidierung des Haushalts sah die neu gebildete rot-rote Koalition einen Abbau des Landespersonals bis auf etwa 42.000 Stellen bis 2020 vor. Zur Vorbereitung der Polizeireform setzte der Innenminister eine Expertenkommission ein, die entsprechende Vorschläge für eine neue Polizeistruktur erarbeiten sollte. Vorgabe für die Kommission war, dass die Polizei 2020 nur noch mit 7.000 Bediensteten auskommen sollte.

Diese Zielzahl wurde aus einem Vergleich mit der Personalstärke der Polizei in anderen Bundesländern entwickelt. Zu diesem Zeitpunkt, also 2009, sah die Personalentwicklungsplanung des Landes bis 2012 bereits vor, das Personal bei der Polizei auf 8.550 Stellen abzubauen. Diese Festlegung erfolgte noch in Verantwortung der SPD/CDU- Koalition mit dem von der CDU gestellten Innenminister Schönbohm.

Die starre Vorgabe der Zielzahl von 7.000 Stellen für die Polizeireform war von vornherein heftig umstritten. Wie sich in den Folgejahren zeigte, ist hierbei von unrealistischen Voraussetzungen ausgegangen worden. Das bezieht sich sowohl auf die möglichen Einschränkungen in der landesweiten Dislozierung der Polizei als auch auf den erwarteten bevölkerungsbedingten Rückgang der Kriminalität. Orientiert an der vorgegebenen Zielzahl legte die Expertenkommission im Juli 2010 ihre Vorschläge zur Veränderung der Polizeistruktur vor.

Rot-Rot nahm Volksinitiative an

Dazu gehörte die Zusammenführung der bis dahin zwei Polizeipräsidien zu einem Landespolizeipräsidium. Vorgeschlagen wurde die Bildung von vier Polizeidirektionen, eine Ebene, die es vorher nicht gegeben hat. Die Schutzbereiche sollten abgeschafft und dafür 15 Polizeiinspektionen eingerichtet werden. An Stelle der 50 Polizeiwachen sollten Reviere gebildet werden. Als einziger Polizeistandort ist im folgenden die Wache Babelsberg geschlossen worden.

Im September 2010 startete die Gewerkschaft der Polizei mit Erfolg eine Volksinitiative zur vorgesehenen Polizeireform. Das notwendige Quorum von landesweit mindestens 20.000 Unterschriften wurde innerhalb kurzer Zeit dabei weit übertroffen. Nach längeren Gesprächen verständigte sich die Koalition von SPD und LINKEN darauf, im Landtag diese Volksinitiative anzunehmen.

Das war vor allem dadurch möglich, weil sich DIE LINKE frühzeitig für einen Begleitbeschluss zur Polizeireform eingesetzt hatte, in den wesentliche Forderungen der Volksinitiative eingeflossen sind. In diesem Begleitbeschluss des Landtages „Sicher Leben in unserem Land- Maßgaben für eine Polizei Brandenburg 2000“ werden u.a. folgende Festlegungen getroffen:

„Die Polizeipräsenz ist in der Fläche des Landes aufrechtzuerhalten, der Streifendienst im bisherigen Umfang zu gewährleisten. Die Interventionszeiten sollen sich nicht verschlechtern. Die flächendeckende Präsenz der Revierpolizisten bleibt erhalten. Die Revierpolizisten sollen insbesondere im ländlichen Raum weiterhin als Ansprechpartner zur Verfügung stehen, die Kooperation mit den Kommunen soll dabei ausgebaut werden…Die Kriminalitätsbekämpfung ist auf dem bisherigen Niveau zu sichern.“

Dialog mit den Kommunen

Weiter heißt es: „Mit dem Konzept zu den Standorten der Polizeiinspektionen und Polizeireviere ist sicher zu stellen, dass -in den Orten, in denen bisher Wachen bestehen, für die Bürgerinnen und Bürger weiterhin öffentliche Sprechstunden durchgeführt werden. Im Dialog mit den Kommunen soll den konkreten örtlichen Bedingungen Rechnung getragen werden.“

Im Dezember 2010 beschloss der Landtag im Zusammenhang mit diesem Begleitbeschluss das Gesetz zur Polizeistrukturreform „Polizei 2020“ des Landes Brandenburg und damit den Einstieg in die Polizeireform. Bis Ende 2011 ist die neue Polizeistruktur mit der Zusammenführung der beiden Polizeipräsidien, der Bildung der vier Polizeidirektionen und der 15 Polizeiinspektionen sowie der Umwandlung der Polizeiwachen in Polizeireviere im Wesentlichen umgesetzt worden. Das war mit großen Herausforderungen für die Bediensteten der Polizei verbunden, die ihre täglichen Aufgaben erfüllen und sich den Anforderungen der Reform stellen mussten. Dabei gab es manche Reibungsverluste und auch harte Auseinandersetzungen.

Gegenstand der Kritik war vor allem der geplante Personalabbau, der sich schnell als nicht realisierbar erwies, denn insbesondere die Entwicklung der Grenzkriminalität, der Anstieg in der Einbruchskriminalität und die wachsende Terrorismusgefahr führten zu neuen Anforderungen für die Polizei.

Im Frühjahr 2014 wurde die von SPD und LINKEN geforderte Evaluierung der Polizeireform eingeleitet. Maßstab sollten dabei die inhaltlichen Vorgaben aus dem Begleitbeschluss sein. Nach der Landtagswahl 2014 legten SPD und LINKE in ihrer Koalitionsvereinbarung als neue Zielzahl bezogen auf das Jahr 2020 7.850 Polizeistellen fest. Zur Stärkung der Streifentätigkeit in der Fläche sollten die Stellen im Wach-und Wechseldienst auf 2.200 erhöht werden. Die vier Einsatzhundertschaften sollten erhalten bleiben und die polizeiliche Prävention ausgebaut werden.

Prognosen bestätigten sich nicht

Mitte 2015 legte der Innenminister den Abschlussbericht zur Evaluierung der Polizeireform vor. Grundsätzlich wurde eingeschätzt, dass sich die Neuorganisation der Polizei im Wesentlichen bewährt hat. Die Evaluierung hat jedoch auch gezeigt, dass es organisatorische und personelle Nachregelungen geben muss, da sich wesentliche Prognosen und Erwartungen nicht bestätigt haben.

Zu den im Evaluierungsbericht ausgesprochenen Empfehlungen gehören unter anderem:

  • die Überprüfung des Prinzips „Führen auf Distanz“. Diese Führung der Polizeireviere durch die Polizeiinspektionen hat sich nicht bewährt. Bis zum Abschluss der Untersuchung haben die Revierleiter/innen eine Weisungsbefugnis über die Bediensteten des Wach-und Wechseldienstes.
  • die Verstärkung des Wach-und Wechseldienstes auf mindestens 2.200 Dienstposten
  • der Erhalt von vier Einsatzhundertschaften und die Erhöhung der personellen Ausstattung der Bereitschaftspolizei
  • die deutliche Verstärkung der Bereiche Kriminaldauerdienst/Allgemeine Kriminaltechnik, Zentrale Kriminaltechnik und des Kriminaltechnischen Instituts#
  • die Einrichtung eines IuK-Kompetenzzentrums im Landeskriminalamt mit einer Organisationseinheit „Zentrale Internetrecherche“
  • die Beibehaltung der bestehenden Organisationseinheiten Prävention in ihrer jetzigen Form
  • die deutliche Verstärkung der Verkehrsüberwachungs-Trupps, um den Kontrolldruck aufrechtzuerhaltenAus den Empfehlungen des Evaluierungsberichts ergibt sich ein Personalbedarf in Höhe von 8.216 Stellen bei der brandenburgischen Polizei. Der Polizeipräsident hat Ende 2015 eine Konzeption zur Umsetzung der Ergebnisse der Evaluierung vorgelegt. Die Umsetzungskommission formulierte insgesamt 89 detaillierte Aufgabenstellungen, in denen die Empfehlungen der Evaluierung umfassend aufgegriffen werden. Diese Aufgabenstellungen sind zum Teil schon erledigt worden bzw. sollen schrittweise bis Ende 2016 abgearbeitet werden.

    Nachdem der geplante Personalabbau bei der Polizei in den letzten beiden Jahren bereits gestoppt worden ist, hat die Landesregierung ausgehend von den Ergebnissen der Evaluierung mit dem Entwurf des Landeshaushaltes für 2017 vorgeschlagen, die Anzahl der Polizeibediensteten auf 8.250 Stellen zu erhöhen. Das wird Gegenstand der Haushaltsdiskussion sein, denn letztendlich entscheidet der Landtag über den Haushalt und die Personalentwicklungsplanung.

    DIE LINKE wird sich dabei davon leiten lassen, dass öffentliche Sicherheit ein wichtiger Bestandteil von Lebensqualität ist. Dafür brauchen wir eine handlungsfähige und bürgernahe Polizei.

Der Autor ist Sprecher für Innenpolitik der LINKEN im Brandenburger Landtag

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